Wohnungsauflösung und Verkauf aus Erbengemeinschaften
Räumung, Entsorgung, Abstimmung zwischen mehreren Erben: Wir übernehmen den unangenehmen Teil und rechnen ihn im Kaufpreis ab.
Wenn mehrere entscheiden müssen
Nachlassimmobilien sind selten eine reine Sachfrage. Vier Erben, drei Meinungen, einer wohnt weit weg, einer will halten, einer braucht Geld. Dazu ein Haus, das seit Monaten leer steht, eine Wohnung voller Hausrat und niemand, der die Schlüssel verwaltet.
Wir sind das gewohnt. Wir setzen niemanden unter Zeitdruck, geben aber verlässliche Fristen, an denen sich alle orientieren können. Wenn die Erbengemeinschaft eine Entscheidungsgrundlage braucht, liefern wir eine belastbare Zahl statt einer unverbindlichen Einschätzung.
Ist die Erbengemeinschaft zerstritten, arbeiten wir mit dem Bevollmächtigten oder dem Nachlasspfleger. Läuft bereits ein Teilungsversteigerungsverfahren, sprechen Sie uns an, bevor der Termin steht – meist ist ein freihändiger Verkauf für alle Beteiligten der bessere Weg.
Wir übernehmen
- Komplette Wohnungs- und Haushaltsauflösung
- Entsorgung inklusive Sperrmüll und Problemstoffen
- Sicherung persönlicher Dokumente und Erinnerungsstücke
- Beschaffung fehlender Unterlagen und Grundbuchauszüge
- Abstimmung mit Notar, Nachlassgericht und Verwaltung
- Übernahme laufender Kosten ab Besitzübergang
Auflösung mitverkauft statt selbst beauftragt
Eine Haushaltsauflösung kostet je nach Umfang schnell einen fünfstelligen Betrag – Geld, das Sie auslegen, bevor der Verkauf überhaupt läuft.
| Selbst organisieren | Mit uns |
|---|---|
| Entrümpelungsfirma suchen, Angebote vergleichen, Vorkasse leisten | Keine Beauftragung, keine Vorkasse, keine Terminkoordination |
| Container stellen, Termine vor Ort begleiten | Wir räumen nach Besitzübergang mit eigenen Leuten |
| Wertgegenstände einschätzen lassen | Was Ihnen wichtig ist, sichern wir und geben es Ihnen zurück |
| Danach erst den Verkauf starten | Verkauf sofort, Räumung ist unsere Sache |
Der Aufwand fließt in unsere Kalkulation ein – aber Sie tragen kein Risiko und legen nichts vor.
Typische Konstellationen
Erbengemeinschaft mit mehreren Parteien
Ein Ansprechpartner bei uns, eine verbindliche Zahl für alle, Beurkundung mit allen Beteiligten oder per Vollmacht.
Drohende Teilungsversteigerung
Freihändiger Verkauf bringt in aller Regel mehr als der Versteigerungserlös. Sprechen Sie uns früh an.
Betreuung und Vollmacht
Verkauf durch Betreuer oder Bevollmächtigte, bei Bedarf mit betreuungsgerichtlicher Genehmigung. Wir kennen den Ablauf und die Fristen.
Erben im Ausland
Abwicklung per Vollmacht, Beurkundung ohne Anreise aller Beteiligten, Kommunikation schriftlich und nachvollziehbar.
Objekt seit Jahren leer
Frostschäden, Feuchtigkeit, Einbruchspuren – kein Ausschlussgrund, sondern Teil der Kalkulation.
Unklare Unterlagenlage
Keine Grundrisse, kein Energieausweis, keine Mietverträge auffindbar? Wir beschaffen, was fehlt.
Häufige Fragen
Müssen alle Erben zum Notartermin erscheinen?
Nein. Üblich ist, dass ein Miterbe bevollmächtigt wird oder eine notarielle Vollmacht vorliegt. Der Notar erklärt Ihnen den passenden Weg, wir richten uns danach.
Wir sind uns in der Familie nicht einig. Lohnt ein Gespräch trotzdem?
Ja. Oft fehlt schlicht eine belastbare Zahl, an der sich alle orientieren können. Die bekommen Sie von uns unverbindlich – was Sie damit machen, bleibt Ihnen überlassen.
Wie lange dauert es vom Erstkontakt bis zum Geld?
Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden an Werktagen, Besichtigung meist innerhalb einer Woche, Kaufpreisvorstellung kurz darauf. Der Rest hängt am Notar und an der Fälligkeitsmitteilung, üblich sind vier bis acht Wochen bis zur Zahlung.
Fällt für uns eine Maklerprovision an?
Beim Direktverkauf an uns nicht. Ist ein Makler eingeschaltet, zahlen wir dessen Provision nach Vereinbarung.
Was ist mit Hausrat, den wir behalten wollen?
Sagen Sie uns vorab, was mitgenommen wird. Alles andere bleibt einfach stehen, wir kümmern uns darum.
Sie haben ein Objekt? Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.
Kurze Nachricht mit Adresse, Baujahr und Anzahl der Einheiten genügt. Alles Weitere klären wir im Gespräch – vertraulich und ohne Verpflichtung.
